Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für meine Leistungen

Privatversicherte


Die ersten fünf sog. Probatorischen Sitzungen werden normalerweise antragsfrei von der Versicherung / Beihilfestelle übernommen. Danach erfolgt ggf. ein Antrag auf Kostenübernahme an die Versicherung. Informieren Sie sich vorab über die genauen Konditionen Ihrer Versicherung und lassen sich Antragspapiere zusenden. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satz. 

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Auszug der häufigsten Leistungen nach GOP
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Selbstzahler


Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen. Auch hier richten sich die Sätze der Einzelleistungen nach der GOP. Dieses Vorgehen wird entweder gewählt, wenn z.B. eine spätere Verbeamtung angestrebt wird, der Umstieg auf eine private Krankenversicherung geplant ist, kein zeitnaher Therapieplatz über die Gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung steht oder der bürokratische Aufwand umgangen werden soll. Auch kann der Stundenumfang und die Frequenz der Sitzungen  unabhängig gewählt werden.


Sonstige Kostenträger


Mitglieder der Bundeswehr und Bundespolizei haben Anspruch auf sog. Freie Heilfürsorge und können über eine Überweisung durch den Truppen- oder Polizeiarzt Psychotherapie in Anspruch nehmen. Auch andere Arbeitgeber können nach dem Gesetz für Prävention und Selbsthilfe einen Steuerfreibetrag für Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers auszahlen. So können bspw. Kosten für Beratung i.d.R. zumindest teilweise abgesetzt werden, wenn es sich um eine berufliche Weiterentwicklung handelt. Informieren Sie sich bitte hierzu vorab.